Elternbrief: Corona-Regelungen nach den Osterferien
Regelungen nach den Osterferien
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit dem 01. April gilt nun die 6. Schul-Corona-Verordnung MV.
Zunächst ist das gesamte Land noch bis zum 27. April als „Hotspot“ eingestuft. Bis dahin sind weiterhin folgende zusätzliche besondere Schutzmaßnahmen einzuhalten:
- Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude (außer im Unterricht am Platz)
- verpflichtende Anwendung des Hygieneplanes (Mindestabstand, Lüften, Kontaktreduzierung zu externen Personen).
Testung
Am 21./22.04.2022 (Donnerstag und Freitag nach den Osterferien) führen Sie bitte die Selbsttestung mit Ihrem Kind durch und geben den Testzettel mit in die Schule.
Bis Ende April gilt grundsätzlich noch die Regelung über das dreimalige wöchentliche Testen (montags, mittwochs, freitags). Bei Auftreten von Corona-Fällen wird die Schulleitung für die jeweiligen Klassen in Abhängigkeit des letzten Kontaktes entscheiden, ob zusätzliche Testungen nötig sind. Die Information darüber erhalten Sie von Ihrer Klassenleitung.
Erklärung zum Reiseverhalten
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zum Reiseverhalten entfällt.
Liebe Eltern, nach 2 Jahren Coronapause soll am Sonnabend, 18.Juni 2022, das 194. Barther Kinderfest stattfinden. Wie schon in den Vorjahren möchten wir als Lehrkräfte den Heimatverein bei der Planung und Durchführung des Festes unterstützen. Dazu benötigen wir die Anzahl der teilnehmenden Kinder. Bitte teilen Sie Ihrer Klassenlehrerin/ Ihrem Klassenlehrer bis zum 21. April verbindlich mit, ob Ihr Kind am Kinderfest teilnimmt.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und sonniges Osterfest.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Birgit Roßmann
Schulleitung